Wir engagieren uns für Belange und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Memminger Stadtteil Dickenreishausen-Dickenreis.
Diese Interessen versuchen wir so gut wie möglich gegenüber der Stadtverwaltung und den dafür eingesetzten Institutionen zu vertreten und umzusetzen.
Mitglieder des Bürgerausschuss 2026-2029


Vorne: Isabell Lanki, Alexandra Demmeler, Florian Buchberger
Mitte: Robert Hahn, Maximilian Katzbichler, Tadeusz Polyfka
Hinten: Susanne Einsiedler, Christian Pfalzer, Thomas Mann, Philipp Losinger, Tadeusz Polyfka
Zielsetzung

Aufgabengebiet Bürgerausschuss nach Satzung § 2.2
Sein Aufgabengebiet umfasst die Wahrnehmung der auf das Gemeinwohl gerichteten Interessen der Dickenreishauser und Dickenreiser Bürgerschaft unter Berücksichtigung der gewachsenen örtlichen Strukturen, insbesondere die Förderung des bestehenden Vereinslebens und kultureller Einrichtungen, den Einsatz zur Pflege der Stadtteile und Ortsbilder, die Förderung der Sicherheit der Verkehrswege, des Ausbaus und der Verbesserung von Erschließungseinrichtungen und sonstiger Infrastruktureller Einrichtungen, sowie in begründeten Einzelfällen die Wahrnehmung von Individualinteressen, sowie diese nicht dem Gemeinwohl entgegen stehen.
Satzung des Bürgerausschuss Dickenreishausen
Welche besonderen Rechte haben Mitglieder eines Bürgerausschusses?
Mitglieder eines Bürgerausschusses nehmen eine besondere Rolle zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik ein. Ein Bürgerausschuss ist zwar kein formelles Entscheidungsorgan wie der Stadtrat, aber ein institutionalisierter Teil der kommunalen Bürgerbeteiligung.
Damit gehen Rechte einher, die über die Möglichkeiten einzelner Privatpersonen hinausgehen.
- formelle Beteiligungs- und Anhörungsrecht:
Bürgerausschüsse werden bei Vorhaben, die ihren Stadtteil betreffen, regelmäßig informiert und angehört. Stellungnahmen des Gremiums müssen von Verwaltung und Politik zur Kenntnis genommen werden.
Während Privatpersonen Anregungen einreichen können, besteht für Bürgerausschüsse ein strukturierter und anerkannter Beteiligungsweg. - kollektives Antrags- und Vorschlagsrecht:
Sie können Empfehlungen, Anträge oder Beschlüsse an Stadtverwaltung, Oberbürgermeister oder Stadtrat richten. Diese Eingaben werden verwaltungsintern behandelt und haben politisches Gewicht.
Einzelne Bürger hingegen können nur formlos oder über Bürgeranregungen Einfluss nehmen, ohne Anspruch auf weitergehende Befassung. - erweiterte Informations- und Kommunikationsrechte:
Bürgerausschüsse erhalten häufig frühzeitig Informationen zu Planungen wie Bau- oder Verkehrsprojekten und verfügen über feste Ansprechpartner in der Verwaltung.
In bestimmten Fällen haben ihre Vertreter zudem ein Rederecht in Veranstaltungen oder politischen Sitzungen, wenn Themen des Stadtteils behandelt werden.
Wichtig ist jedoch die klare Abgrenzung:
Bürgerausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis und kein Stimmrecht im Stadtrat.
Sie können nicht anweisen oder beschließen, sondern beraten, vermitteln und vertreten die Interessen ihres Stadtteils.
Gerade diese Rolle als legitimierte Bürgervertretung macht ihre Stimme stärker als die einer einzelnen Privatperson – ohne die demokratische Verantwortung der gewählten Gremien zu ersetzen.